|
Tiefenpsychologische Ausbildung |
|
|
|
Ab September 2010, weitere Informationen folgen in Kürze! Bitte auf Grund des starken Interesses schon vormerken lassen!
Die Psychotherapierichtlinien kennen in Deutschland 4 anerkannte Verfahren: Analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie und die Gesprächspsychotherapie.
60% aller psychotherapeutischen Behandlungen sind tiefenpsychologisch fundiert, 30% Verhaltenstherapien, 10% Psychoanalytische Psychotherapien. Die Gesprächspsychotherapie hat derzeit noch nicht die sozialrechtliche Anerkennung, um die Behandlung von Kassenpatienten abrechnen zu können.
Diese anwendungsorientierte Ausbildung hat zum Ziel, Sie bei Ihrer späteren Praxistätigkeit zu unterstützen. Anhand zahlreicher Fallbeispiele (klinischer Erfahrung mit psychisch kranken Menschen) kann therapeutische Selbsterfahrung in Form von Arbeitsgruppen unter Supervision weiter vertieft werden.
Inhalte der Ausbildung:
- Einführung in die Psychodynamische Psychotherapie
- Psychotherapeutisches Erstgespräch
- Anamneseerhebung
- Psychodynamisches Interview (OPD)
- Allgemeine Störungslehre psychotherapeutisch behandelbarer Krankheiten
- Psychotherapeutische Behandlungsplanung
- Indikationsstellung
- Diagnostik
- Auftragsklärung
- Therapiemotivation des Patienten
- Bedeutung und Aspekte der Therapeut - Patient Beziehung
- Übungsseminar Einleitung der Behandlung (Fokus geleitete Problemaktivierung)
- Psychodynamische Behandlungskonzepte bei verschiedenen Störungen
- Spezielle Behandlungsprobleme
- Fallseminare mit eigenen Fällen der Teilnehmer
- Spezielle klinische Seminare
- Suizidalität, Krisen, Krisenintervention
- Strukturelle und Persönlichkeitsstörungen
- Posttraumatische Belastungsstörungen
- Abschied und Beendigung der Therapie
- Kontinuierliche Fortbildungskurse
Schwerpunkt der Ausbildung ist die praktische Arbeit
In der Ausbildung sind die Gesamtstundenzahl festgelegt für:
1. Praktische Tätigkeit 2. Theoretische Ausbildung 3. Praktische Ausbildung, Aufteilung in Behandlungs- und Supervisionsstunden 4. Die Anzahl der Patientenbehandlungen 5. Selbsterfahrung - Gruppenselbsterfahrung, Einzelselbsterfahrung
Auf die der Dauer der Ausbildung werden die psychotherapeutischen Grundlagen (Aufbaustufe 1) und die Fallgruppen angerechnet.
|