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Prüfungsvorbereitung Heilpraktiker für Psychotherapie

Rechtliche Grundlagen

Psychotherapie ausüben dürfen nur Ärzte, Psychotherapeuten (nach dem Psychotherapeutengesetz) und Personen, welche die amtsärztliche Überprüfung zum Heilpraktiker oder Heilpraktiker für Psychotherapie bestanden haben.

Zulassungsvoraussetzungen für die amtsärtzliche Überprüfung

Diese sind je nach Bundesland und Landratsamt verschieden geregelt. Anmeldung bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehöde (Landratsamt / Ordnungsamt). Bitte erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt über die Antragstellung und Voraussetzungen.


Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist gemäß § 2 Abs. 1 der 1. DV HeilprG, dass der/die Antragsteller/in:

  • Das 25. Lebensjahr vollendet hat.
  • Mindestens einen Volks- bzw. Hauptschulabschluss nachweisen kann (Zeugnis).
  • Einen Wohnsitz in Deutschland hat, EU-Bürger ist oder eine Aufenthaltsgenehmigung hat.
  • Sittlich zuverlässig ist - insbesondere keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen vorliegen.
  • Nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung der Psychotherapie ungeeignet ist.
  • Keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen wird.
  • Die schriftliche und mündliche Prüfung vor dem Gesundheitsamt besteht.


Um die Erlaubnis für die Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz zu erlangen, ist eine entsprechende Wissensüberprüfung, sowohl in schriftlicher und mündlicher Form abzulegen. Die schriftlichen Überprüfungen finden zweimal jährlich im März und Oktober bei den zuständigen Gesundheitsämtern statt.

Die niedrige Zugangsschwelle und die vergleichsweise kurze primäre Ausbildungszeit dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sowohl die amtsärztliche Überprüfung als auch die Berufsausübung hohe Anforderungen an das fachliche Wissen sowie die persönliche Eignung und “Reife” stellen. Da die bei bestandener Prüfung erteilte Erlaubnis den Zugang zu einer sehr verantwortungsvollen Tätigkeit eröffnet, wird durch diese Überprüfung im Wesentlichen sichergestellt, dass Sie diese Fähigkeiten besitzen und sich Ihrer Sorgfaltspflicht bewusst sind.

Auch wenn die Herausforderungen in den letzten Jahren gewachsen sind, haben Teilnehmer, die sich durch fundierten Unterricht und intensives häusliches Studium entsprechend vorbereiten, sehr gute Chancen.

Bitte fordern Sie die entsprechenden Merkblätter und Anmeldeformulare von Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde an, da die Vorgehensweise je nach Bezirk unterschiedlich sind.

 

Schriftliche Prüfungstermine Anmeldeschluss
Jeweils am 3. Mittwoch im März bis spätestens 20. (31.) Dezember des Vorjahres
Jeweils am 2. Mittwoch im Oktober bis spätestens 20. (31.) Juni


Weitere Informationen über die Prüfung finden Sie in den Artikeln Informationen zur schriftlichen Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie und Informationen zur mündlichen Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie.